Aktuellbeitrag, Frau und Mann mit Maske

Besuchsregeln ab 17. Februar

Besuchsregeln ab 17. Februar

Liebe Bewohner*innen, Angehörige und Besucher*innen,

wir freuen uns, Sie in unseren Pflegeeinrichtungen begrüßen zu dürfen.

Achtung: Ab sofort dürfen auch wieder Besucher*innen in unseren Kaffeehäusern bewirtet werden.

 

Kein Zutritt mit Covid-19-Symptomen: Das Betreten der Einrichtung durch Personen mit aktuellen Covid-19 Symptomen bzw. mit Covid-19 Symptomen während der vergangenen 14 Tage vor dem Besuch ist nicht gestattet.

Die Besuchszeiten sind Montag bis Sonntag jeweils von 11.00 bis 18.00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass sich die Besuchszeiten jederzeit ändern können.

Beim Betreten des Hauses bitte beachten: Anmeldung z. B. beim Portier, Eintragung in Besucher*innen-Liste (eigener Name, welche/r Bewohner*in wird besucht, Telefonnummer oder E-Mail beim Zutritt entsprechend gesetzlichen Anordnungen). Unbedingt FFP2-Maske tragen, Hände desinfizieren und überall wo dies möglich ist mindestens zwei Meter Abstand zu anderen Personen halten.

Pro Bewohner*in maximal zwei Besucher*innen pro Tag

 

Geimpfte Personen müssen ein gültiges Impfzertifikat vorlegen:

  • Covid-19- Zweitimpfung plus PCR-Test nicht älter als 48 Stunden
  • Covid-19-Einmalimpfung für Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist plus PCR-Test nicht älter als 48 Stunden
  • Impfung nach Genesung oder Absonderungsbescheid plus PCR-Test nicht älter als 48 Stunden
  • Weitere Covid-19-Impfung (etwa sogenannte Booster- oder 3. Impfung) plus PCR-Test nicht älter als 48 Stunden

 

 Genesene Personen müssen vorlegen:

  • Genesungsnachweis oder Absonderungsbescheid (nicht älter als sechs Monate) plus PCR-Test nicht älter als 48 Stunden

 

Ausnahmeregelungen für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre:
Kinder 6-11 Jahre müssen vorlegen:

  • Ein negatives Covid-Testergebnis bei PCR-Tests (von zugelassener Stelle ausgestellt) nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Tests (von zugelassener Stelle ausgestellt) nicht älter als 48 Stunden.

 Kinder und Jugendliche (12-15 Jahre) müssen vorlegen:

  • Ein negatives PCR-Covid-Testergebnis nicht älter als 48 Stunden (von zugelassener Stelle ausgestellt).

 

Masken:

  • Besucher*innen dürfen die Einrichtungen nur mit FFP-2-Maske betreten. Auch während des Besuchs in geschlossenen Räumen muss durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden.
  • Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.

Hygiene-Vorschriften im Haus während des Besuchs:

  • Benützung von kleinen Räumen und Aufzügen: Es ist auf die Maximalanzahl von Personen etwa in Aufzügen nach den Hygienerichtlinien – mitunter hausspezifisch – Rücksicht zu nehmen. Auf Hinweisschilder, Plakate, etc. achten.
  • Bewohner*innen-Ausflüge und Spaziergänge: Voranmeldung und Rücksprache mit dem Pflegepersonal des Wohnbereichs. Außerhalb des Hauses Hygienerichtlinien einhalten!
  • Videotelefonie: Wie gewohnt wird die Kontaktpflege mit unseren Bewohner*innen auch mittels Videotelefonie (etwa via Skype) angeboten. Falls gewünscht, informieren Sie sich bitte bei der jeweiligen Stationsleitung.
  • Telefonische Voranmeldung: Derzeit bis auf Widerruf nicht erforderlich.