Neuausrichtung geriatrische Versorgung
im Wiener Gesundheitsverbund
im Wiener Gesundheitsverbund
Der Wiener Gesundheitsverbund richtet seine geriatrische Versorgung neu aus. Künftig werden die Einrichtungen entsprechend ihrer jeweiligen Schwerpunkte als 4 Geriatrische Kliniken und 5 Pflegewohnhäuser geführt.
Für Bewohner*innen, Patient*innen und Angehörige ändert sich dadurch kurzfristig nichts an der Betreuung. Die Versorgung bleibt während der schrittweisen Umsetzung durchgehend sichergestellt. Ab Ende 2027 soll die neue Rechtsform der Einrichtungen planmäßig greifen.
Menschen werden älter und leben länger. Gleichzeitig nehmen chronische oder mehrere gleichzeitig bestehende Erkrankungen zu. Dadurch verändern sich die Anforderungen an Pflege, Medizin und Therapie. Mit der neuen Struktur schafft der Wiener Gesundheitsverbund die Voraussetzungen, um ältere Menschen künftig noch gezielter entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse zu versorgen.
Die neuen Geriatrischen Kliniken bündeln medizinische, therapeutische und pflegerische Expertise für schwer erkrankte, betagte Patient*innen, die rund um die Uhr medizinische Behandlung brauchen. Patient*innen der Akutkliniken können direkt in die Geriatrischen Kliniken transferiert und dort im Sinne eines abgestuften Versorgungskonzepts bestmöglich weiterbehandelt werden.
Folgende Standorte werden künftig als Geriatrische Kliniken geführt:
Geriatrische Kliniken besitzen wie die bisherigen Pflegewohnhäuser den Status einer Sonderkrankenanstalt.
Die Pflegewohnhäuser konzentrieren sich künftig auf die professionelle Versorgung älterer Menschen mit hohem Pflegebedarf. Hier stehen neben der pflegerischen Krankheitsversorgung Lebensqualität, Gemeinschaft und individuelle Unterstützung im Vordergrund.
Folgende Standorte werden als Pflegewohnhäuser geführt:
Pflegewohnhäuser besitzen ab Ende 2027 den Status einer Pflegeeinrichtung nach dem Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz (WWPG). Es gilt für Pflegehäuser, Pflegestationen und Einrichtungen, die Menschen mit dauerhaftem oder vorübergehendem Betreuungs- und Pflegebedarf aufnehmen.
Der Wiener Gesundheitsverbund unterscheidet künftig zwischen drei Versorgungsbereichen. Die bestehenden Kliniken des Wiener Gesundheitsverbundes behalten ihre bisherigen Namen unverändert.
| Bezeichnung | Versorgungsschwerpunkt |
| Kliniken | Akutversorgung und medizinische Spezialversorgung |
| Geriatrische Kliniken | Geriatrische Spezialversorgung |
| Pflegewohnhäuser | Langzeitpflege und Betreuung von Menschen mit Demenz |
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Neuausrichtung der geriatrischen Versorgung, zu den einzelnen Standorten sowie zu möglichen Auswirkungen für Bewohner*innen, Patient*innen und Angehörige.
Ab wann ist die Neuausrichtung für Bewohner*innen spürbar?
Der Plan: Ende 2027 greift die neue Rechtsform der Pflegewohnhäuser. Bis dahin laufen interne Prozesse auf Hochtouren – für die Bewohner*innen bleibt jedoch voerst alles unverändert. Ab Ende 2027 ist eine schrittweise Umstellung über die nächsten 3 Jahre vorgesehen.
Bleiben alle Pflegewohnhäuser erhalten?
Ja, es bleiben alle Standorte erhalten. Sie werden jedoch je nach Betreuungs- und Behandlungsbedarf der Bewohner*innen in Geriatrische Kliniken und Pflegewohnhäuser unterschieden.
Bleiben alle Betten erhalten?
Ja, alle Betten bleiben erhalten. Die Geriatrischen Kliniken behandeln Patient*innen, die einen hohen medizinischen Bedarf haben wie etwa Langzeitbeatmung oder Wachkoma-Patient*innen. Bei den Bewohner*innen der Pflegewohnhäuser steht der pflegerische Bedarf im Vordergrund. Der Fonds Soziales Wien wird dafür Sorge tragen, dass die Bewohner*innen die bedarfsgerechte Versorgung bekommen, die sie brauchen.
Müssen Bewohner*innen umziehen?
In Einzelfällen kann es dazu kommen, dass Bewohner*innen aufgrund der Neuorganisation der jeweiligen fachlichen Schwerpunkte in einer anderen Klinik oder einem anderen Pflegewohnhaus besser versorgt werden können. In diesen Fällen werden in Absprache mit den Bewohner*innen und ihren Angehörigen individuelle Lösungen gefunden. Die Einrichtungen werden nämlich zielgerichtet auf den jeweiligen Bedarf der Bewohner*innen organisiert. Die Umstellung erfolgt schrittweise ab der 2. Jahreshälfte 2027 über die darauffolgenden Jahre.
Bleiben die pflegerischen Leistungen erhalten?
Ja! Das gilt sowohl für die Pflegewohnhäuser als auch die Geriatrischen Kliniken, in denen neben den ärztlichen auch pflegerische und therapeutische Leistungen im Vordergrund stehen. Umgekehrt werden in den Pflegewohnhäusern auch ärztliche und therapeutische Ressourcen weiterhin bereitgestellt. Nur der Mix der Berufsgruppen wird in Zukunft zielgerichteter und damit auch effizienter auf die jeweiligen Bedürfnisse der Bewohner*innen abgestimmt.
Verändert sich die Betreuung von Menschen mit Demenz durch die Umstellung?
Das Betreuungsangebot bleibt in den Pflegewohnhäusern genau so erhalten. Im Pflegewohnhaus Rudolfsheim-Fünfhaus kommen sogar zwei Wohnbereiche mit je 24 Betten für Bewohner*innen mit Demenz dazu!
Wie sieht die ärztliche Betreuung in den Pflegewohnhäusern zukünftig aus?
In den Pflegewohnhäusern sind Ärzt*innen an den Wochentagen tagsüber vor Ort. Während dieser Zeit finden ärztliche Visiten je nach Bedarf statt. Besteht außerhalb der Dienstzeiten Bedarf an medizinischen Leistungen, können diese telemedizinisch oder auch konsiliarärztlich erfolgen. Hier prüfen wir derzeit tragfähige Konzepte. Liegt ein akuter Notfall vor, wird die Rettung gerufen, wie es derzeit auch der Fall ist. Die Bewohner*innen werden dann in die nächste Akutklinik transferiert.
Warum wird die Veränderung nicht sofort umgesetzt?
Die Neuausrichtung bedeutet auch eine rechtliche Änderung. Die Pflegewohnhäuser besitzen den Status einer Pflege-Einrichtung nach dem Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz (WWPG), die Geriatrischen Kliniken werden als Sonderkrankenanstalten geführt. Für diese Änderungen sind bestimmte Fristen vorgesehen und umfangreiche Unterlagen einzureichen, welche dann wiederum von der Behörde geprüft werden. Auch intern wollen wir die Neuausrichtung bestmöglich vorbereiten und Schritt für Schritt mit den Bewohner*innen, Angehörigen und Mitarbeiter*innen umsetzen.
Wird es einen neuen Vertrag für mich/meine Angehörigen geben?
Ja, die Verträge müssen an die neue Rechts- und Betriebsform angepasst werden. Das passiert aber erst ab Mitte 2027 und dann Schritt für Schritt im enger gemeinsamer Abstimmung mit Bewohner*innen und Angehörigen.
Muss ich mit dem Fonds Soziales Wien, kurz FSW, Kontakt aufnehmen, um die Förderewilligung zu klären?
Das FSW-Kund*innenservice wird proaktiv mit den Bewohner*innen und ihren Angehörigen Kontakt aufnehmen, für ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung stehen und je nach individuellem Bedarf Beratungsgespräche führen. Sollten sich durch die Neuausrichtung Änderungen ergeben, wird das in persönlichen Beratungen besprochen.
Entstehen mir/meine*n Angehörigen durch die Neuausrichtung Kosten?
Nein.
Wie gehe ich/mein*e Angehörige*r mit Heilbehelfen und Rezeptgebühren um?
Für die Bewohner*innen ändert sich vorerst nichts. Die Heilmittelversorgung erfolgt weiterhin über die Anstaltsapotheken des Wiener Gesundheitsverbundes.
Warum wird die geriatrische Versorgung neu ausgerichtet?
Der RSG 2030 sieht für die immer älter werdende Bevölkerung zukünftig eine abgestufte Versorgung vor. Das bedeutet, dass Patient*innen je nach Schwere, Komplexität und Behandlungsbedarf auf unterschiedlichen Versorgungsebenen behandelt werden. Ziel ist, dass jede Person die passende Versorgung erhält – nicht mehr und nicht weniger intensiv als nötig. Dazu müssen wir unsere Leistungen entsprechend bündeln. Teil dieser Neuausrichtung ist auch, dass Betten aus den Akutkliniken in die zukünftigen Geriatrischen Kliniken ausgelagert werden. Das hat den Vorteil, dass Patient*innen nach ihrer Akutbehandlung im Spital an einem Ort mobilisiert werden, der genau auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Kann ich auch spontan bei Beschwerden eine Geriatrische Klinik aufsuchen?
Nein. In den Geriatrischen Kliniken behandeln wir folgende Patient*innen-Gruppen:
Warum werden nicht alle Standorte zu Geriatrischen Kliniken?
Die Anzahl der Geriatrischen Kliniken ergibt sich aus dem Bedarf und den Vorgaben des RSG 2030.
Was können die Geriatrischen Kliniken im Vergleich zu den Pflegewohnhäusern?
Geriatrische Kliniken sind auf Patient*innen mit komplexen chronischen Erkrankungen spezialisiert. Hier geht es um Patient*innen, die einen akuten und 24/7 Behandlungsbedarf haben. Das können zum Beispiel neurologische oder gerontopsychiatrische Krankheitsbilder sein, aber auch die Langzeitbeatmung und Wachkoma-Versorgung. Darüber hinaus führen die Geriatrischen Kliniken auch aus den Akutkliniken ausgelagerte Betten wie etwa für Kurzzeitpflege und Remobilisiation sowie Akutgeriatrie und Überleitpflege.
Was passiert mit Patient*innen in der Langzeitpflege, die einen hohen medizinischen Bedarf haben?
Für Personen mit hohem medizinischen Bedarf, der eine ärztliche Versorgung rund um die Uhr erfordert, sind die Geriatrischen Kliniken vorgesehen. Das gilt auch für Patient*innen der Langzeitpflege.
Grundsätzlich unterscheidet der FSW anhand des individuellen Versorgungsbedarfs zwischen Pflegeplätzen und Pflegeplätzen mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Allgemeine Pflegeplätze stehen jenen Wiener*innen zur Verfügung, deren Pflege- und Betreuungsbedarf so hoch ist, dass ein Leben im eigenen Zuhause und mit mobilen Pflegeleistungen nicht mehr möglich ist. Ärztliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung erhalten Menschen mit komplexem und hohem Betreuungsbedarf, die zusätzlich eine durchgängige medizinische Versorgung benötigen.
Durch die neue Struktur werden Plätze mit durchgängiger ärztlicher Versorgung den Geriatrischen Kliniken, und allgemeine Pflegeplätze den Pflegewohnhäusern zugeordnet.
Was passiert mit dem Therapiezentrum Ybbs?
Das Therapiezentrum Ybbs hat sich bereits auf gerontopsychiatrische Leistungen spezialisiert und wird diese auch in Zukunft übernehmen.