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Besuchsregeln ab 1. März

Besuchsregeln ab 1. März

Liebe Bewohner*innen, Angehörige und Besucher*innen,

wir freuen uns, Sie in unseren Pflegeeinrichtungen begrüßen zu dürfen.

 

Die aktuell wichtigsten Änderungen zu den bisherigen Besuchsregeln:

Es gelten wieder die ursprünglichen Besuchszeiten von 11 bis 19 Uhr.

Die Besucher*innen-Anzahl und die Häufigkeit der Besuche sind nicht mehr beschränkt.

Eintritt mit Nachweis 2,5G: gültige Corona-Impfung, Genesungsnachweis (Gültigkeitszeitraum beachten) oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden (weitere Detailinfos weiter unten).

Besucher*innen dürfen wieder in unseren Kaffeehäusern bewirtet werden.

 

Kein Zutritt mit Covid-19-Symptomen: Das Betreten der Einrichtung durch Personen mit aktuellen Covid-19 Symptomen bzw. mit Covid-19 Symptomen während der vergangenen 14 Tage vor dem Besuch ist nicht gestattet.

Die Besuchszeiten sind Montag bis Sonntag jeweils von 11 bis 19 Uhr. Bitte beachten Sie, dass sich die Besuchszeiten jederzeit ändern können.

Beim Betreten des Hauses bitte beachten: Bitte gültiges Impfzertifikat, Genesungsnachweis oder PCR-Test vorweisen. FFP2-Maske tragen, Hände desinfizieren und überall wo dies möglich ist mindestens zwei Meter Abstand zu anderen Personen halten.

 

Geimpfte Personen müssen ein gültiges Impfzertifikat vorlegen

Genesene Personen müssen vorlegen:

  • Genesungsnachweis oder Absonderungsbescheid (Gültigkeitszeitraum beachten)

Besucher*innen  ohne Impfzertifikat und ohne Genesungsnachweis/Absonderungsbescheid benötigen einen negativen PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.

Ausnahmeregelungen für Kinder und Jugendliche 6-11 Jahre:
Kinder 6-11 Jahre müssen vorlegen:

  • Ein negatives Covid-Testergebnis bei PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Tests von zugelassener Stelle ausgestellt nicht älter als 48 Stunden).

Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre gelten die Regeln wie weiter oben beschrieben.

 

Masken:

  • Besucher*innen dürfen die Einrichtungen nur mit FFP-2-Maske betreten. Auch während des Besuchs in geschlossenen Räumen muss durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden.
  • Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.

Hygiene-Vorschriften im Haus während des Besuchs:

  • Benützung von kleinen Räumen und Aufzügen: Es ist auf die Maximalanzahl von Personen etwa in Aufzügen nach den Hygienerichtlinien – mitunter hausspezifisch – Rücksicht zu nehmen. Auf Hinweisschilder, Plakate, etc. achten.
  • Bewohner*innen-Ausflüge und Spaziergänge: Voranmeldung und Rücksprache mit dem Pflegepersonal des Wohnbereichs. Außerhalb des Hauses Hygienerichtlinien einhalten!
  • Videotelefonie: Wie gewohnt wird die Kontaktpflege mit unseren Bewohner*innen auch mittels Videotelefonie (etwa via Skype) angeboten. Falls gewünscht, informieren Sie sich bitte bei der jeweiligen Stationsleitung.